Am Samstag/Sonntag, 17./18. November sind im NRW-Teil des Bistums Münster Wahlen zum Kirchenvorstand.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der Kirchengemeinde wohnen. Wählbar sind alle Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag 21 Jahre alt sind und nicht von kirchlichen Rechten ausgeschlossen sind. Fünf unserer Kirchenvorstands-mitglieder müssen neu gewählt werden.
„Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.“ (www.kirchensite.de)
Noch steht nicht fest, welche Kandidaten sich zur Wahl stellen und welche Öffnungszeiten an den Wahltagen die Wahlbüros haben bzw. wie Briefwahl möglich ist. Dieses und weitere Informationen zur Kirchenvorstandswahl erfahren Sie später in unseren wöchentlichen Pfarrnachrichten.
Bitte nehmen Sie an der Wahl teil, als Wähler oder als Kandidat.